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Allgemeine Geschäftsbedingungen der eu-medical GmbH - Stand 01.09.2008

    § 1 Allgemeines - Geltungsbereich
  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne daß diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird seitens eu-medical GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
    § 2 Vertragsschluß
  1. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. eu-medical GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  2. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird eu-medical GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  3. Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von eu-medical GmbH. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von eu-medical GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer der eu-medical GmbH. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Sollte keine Einigung (in schriftlicher Form) zwischen eu-medical GmbH und dem Kunden über eine spätere Zeit der Lieferung möglich sein, wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.
  4. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von eu-medical GmbH gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per Email zugesandt.
    § 3 Eigentumsvorbehalt
  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich eu-medical GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich eu-medical GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Die eu-medical GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen.
    § 4 Widerrufs- und Rückgaberecht I. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
  1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber der eu-medical GmbH zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,-- der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40,-- hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. II. Fernabsatzvertrag mit Rückgabeklausel 1. Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. 2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,-- der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40,-- hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
  3. Die eu-medical GmbH behält sich vor, die Ware erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zu liefern.
  4. Der Verbraucher ist, sofern er bereits im Besitz der Ware ist, bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis EUR 40,-- der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40,-- hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
    § 5 Vergütung
  1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 3,50 bei Bestellungen bis 30 kg, und gegebenenfalls, im Fall einer Zahlung per Nachnahme, EUR 5,60 für die Nachnahme-Gebühr. Ab einem Gesamtkaufpreis von EUR 500,-- werden keine Transportkosten für Sendungen innerhalb Deutschland berechnet. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Kaufpreis im Regelfall per Nachnahme leisten. Rechnungsüberweisung bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs eine Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält eu-medical GmbH sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen bzw. geltend zu machen.
  3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder von eu-medical GmbH anerkannt worden sind.
    § 6 Gefahrübergang
  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der übergabe der Sache auf den Käufer über.
  3. Der übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
    § 7 Gewährleistung
  1. Ist der Käufer Unternehmer, leistet eu-medical GmbH für Mängel der Ware zunächst nach Wahl durch eu-medical GmbH Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung der ökonomischen Interessen von eu-medical GmbH zur Behebung eines Mangels der Ware folgende Vorgehensweise vereinbart: Bei Produkten im Wert unter EUR 15,-- kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. übersteigt der Wert der Kaufsache EUR 15,--, steht eu-medical GmbH binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Unternehmer müssen eu-medical GmbH offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung ist der Zugang bei eu-medical GmbH erforderlich. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen eu-medical GmbH innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei eu-medical GmbH. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
  5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die eu-medical GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
  6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eu-medical GmbH den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
  7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. öffentliche äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Bedienungs- oder Montageanleitung, ist die eu-medical GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Bedienungs- oder Montageanleitung der ordnungsgemäßen Bedienung/Montage entgegensteht.
  9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch eu-medical GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
    § 8 Retourenregelung
  1. Grundsätzliches: Die Rücknahme oder der Umtausch ordnungsgemäß gelieferter Ware erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung. Bei unaufgefordert zurückgesandter Ware behalten wir uns die ersatzlose Vernichtung vor. Die Ware muss von eu-medical GmbH bezogen worden sein, seit der Lieferung ord­nungsgemäß gelagert und gehandhabt worden sein und darf den Verantwortungsbereich des Kunden, d.h. i.a. die Apotheke, nicht verlassen haben.
  2. Mindesthaltbarkeit Artikel, deren Restlaufzeit weniger als sechs Monate beträgt, können gegebenenfalls nur mit Abschlägen auf den ursprünglichen Lieferpreis zurückgenommen werden. Die Höhe des Abschlags beträgt mindestens 10% bei weniger als sechs Monaten und mindestens 20% bei weniger als drei Monaten Restlaufzeit.
  3. Sonderangebotsware Ware, die wegen kurzer Restlaufzeit zu besonderen Konditionen geliefert wurde, kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.
  4. Abverkaufsware Artikel, die in der Lauer-Taxe als AV gekennzeichnet sind, können weiterhin abgegeben werden. Eine Rück­nahme ist nicht vorgesehen.
  5. Der Rückversand einer abgesprochenen Retoure hat zusammen mit dem Retourenformular (erhältlich von unserer Auftragsannahme oder auf unserer Website) in einem stabilen Versandkarton (keine Papiertasche) zu erfolgen. Kühlartikel müssen in einer Styroporbox, mit einer ausreichenden Anzahl Kühlakkus versehen und per Express (maximal einen Tag Laufzeit) zurückgesandt werden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde, es sei denn, die Retoure ist von eu-medical GmbH zu verantworten. In einem solchen Fall erstatten wir die Portokosten oder beauftragen unser Logistikunternehmen mit der Abholung. Nicht frankierte oder zu niedrig frankierte Sendungen können nicht angenommen werden.
  6. Gutschrift Eine abgesprochene Retoure wird gutgeschrieben, wenn die Ware unbeschädigt und nicht mit Preisaufkle­bern versehen ist, die Restlaufzeit noch mindestens sechs Monate beträgt, die Packung vollständig ist und nicht verschiedene Chargen enthält, es sich nicht um Fremdware handelt und die Ware verkehrsfähig ist. Die Gutschrift erfolgt auf der Basis des nach Abzug eventueller Rabatte und Skonti tatsächlich gezahlten Kaufpreises.
  7. Rückrufe Artikel, die von einem Rückruf betroffen sind, werden als Retoure angenommen und zu 100% gutgeschrie­ben. Dazu muß die Ware schnellstmöglich, spätestens aber vierzehn Tage nach Erhalt der Rückrufnachricht, und vollständig an uns zurückgeschickt werden.
  8. Verfallene Ware Bereits verfallene Ware kann nicht gutgeschrieben werden. Falls eine Rücksendung vereinbart wurde, wird die Ware ordnungsgemäß vernichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde eine Vernichtungserklärung.
  9. Anschrift und Kontakt Die Rücksendungen erfolgen an eu-medical GmbH, Bärensteiner Straße 27-29, 01277 Dresden. Rücksendungen vereinbaren Sie bitte unter 0351/4702560.
    § 9 Haftungsbeschränkungen
  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von eu-medical GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der eu-medical GmbH. Gegenüber Unternehmern haftet eu-medical GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei eu-medical GmbH zurechenbaren Ansprüchen auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesundheit, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn, eu-medical GmbH handelt vorsätzlich oder es han­delt sich um Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesundheit, wenn eu-medical GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sie vor­sätz­lich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
    § 10 Schlußbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Dresden. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren Ergebnis dem der unwirksamen wirtschaftlich gewollten möglichst nahe kommt.

Allgemeine Einkaufsbedingungen von MEDIQ

    1. ALLGEMEINE GüLTIGKEIT
  1. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten, für alle Bestellungen und Vereinbarungen, in denen hinsichtlich der Lieferung von Waren und der Erbringung von Leistungen (im Folgenden als „Lieferungen“ bezeichnet) für Mediq N.V., Europalaan 2 in Utrecht (3526 KS), Niederlande, eingetragen in dem Handelsregister bei der Handelskammer der Niederlande unter Nr. 30000534, und für alle mit Mediq N.V. verbundene Unternehmen (Mediq N.V. und die mit ihr verbundenen Unternehmen werden im Folgenden als „MEDIQ“ bezeichnet) Bezug auf diese Allgemeinen Bedingungen genommen wird, wobei „verbundene Unternehmen“ alle Gesellschaften und sonstige Unternehmen, die von MEDIQ beherrscht werden oder mit MEDIQ unter gemeinsamer Beherrschung stehen, bezeichnet und „Beherrschung“ die unmittelbare oder mittelbare Inhaberschaft von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der Stimmrechte an einer solchen Gesellschaft oder einem solchen Unternehmen oder mehr als fünfzig Prozent (50 %) der Einnahmen bezeichnet. Falls und soweit diese Bestimmung nach dem Recht des Staates, in welchem sich der für die Lieferung angegebene Standort von MEDIQ befindet, wirksam und durchsetzbar ist, sind jegliche allgemeine Bedingungen des Lieferanten unanwendbar, ungeachtet jeglicher Bezugnahmen auf die Anwendbarkeit in Dokumenten oder in Mitteilungen zwischen MEDIQ und dem Lieferanten. In jedem Fall gehen die Allgemeinen Bedingungen von MEDIQ im Falle einer Unvereinbarkeit zwischen den Allgemeinen Bedingungen und den allgemeinen Bedingungen des Lieferanten vor.
  2. Jegliche Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen, welche in irgendeiner Jurisdiktion verboten oder undurchsetzbar ist, ist in der betreffenden Jurisdiktion unwirksam, soweit sie verboten oder undurchsetzbar ist, jedoch unbeschadet der Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen, es sei denn, MEDIQ erachtet aus angemessenen Gründen die verbotene oder undurchsetzbare Bestimmung als wesentlich für diese Allgemeinen Bedingungen, in welchem Fall MEDIQ den Vertrag oder die Bestellung mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung gegenüber dem Lieferanten beenden kann. Das Verbot oder die Undurchführbarkeit einer Bestimmung in irgendeiner Jurisdiktion lässt die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der Bestimmung in jeder anderen Jurisdiktion unberührt.
    2. BESTELLUNGEN
  1. Die Lieferungen erfolgen auf schriftliche Bestellung von MEDIQ. Der Lieferant bestätigt schriftlich innerhalb von fünf (5) Tagen nach Zugang – einschließlich des erbetenen Tages der Lieferung – die Bestellung von MEDIQ. Die Bestätigung der schriftlichen Bestellung von MEDIQ stellt zugleich die Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen dar.
  2. Keine Bestellungen, Bestätigungen oder sonstige Auftragsunterlagen oder Mitteilungen einer Partei ändern die Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen, wenn die Parteien nicht anderweitig schriftlich in Bezug auf bestimmte Bestellungen anderweitig vereinbaren.
  3. MEDIQ behält sich das Recht vor, eine aufgegebene Bestellung zu widerrufen, falls der Lieferant sie nicht schriftlich innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt bestätigt. Falls die Bestätigung in irgendeiner Weise von der Bestellung abweicht, ist MEDIQ nur daran gebunden, wenn MEDIQ ausdrücklich und schriftlich die Annahme der Abweichung erklärt. Die Annahme von Lieferungen durch MEDIQ sowie die Zahlung dafür durch MEDIQ stellt kein Anerkenntnis der Abweichungen dar.
  4. MEDIQ kann nach schriftlicher Mitteilung gegenüber dem Lieferanten mindestens dreißig (30) Tage vor dem vorgesehenen Tag der Lieferung die Lieferung kostenfrei verschieben. Falls MEDIQ mit kürzerer Frist als dreißig (30) Tage vor dem geplanten Liefertermin schriftlich die Verschiebung seiner Lieferung durch Erklärung gegenüber dem Lieferanten wünscht, so kann der Lieferant nach alleinigem Ermessen darüber entscheiden. Falls MEDIQ wegen Umständen, welche nach Bestätigung der Bestellung durch den Lieferanten eintreten, keine Verwendung für die bestellten Produkte mehr hat, kann MEDIQ unter Angabe der Gründe für die Stornierung die Bestellung durch schriftliche Erklärung stornieren. MEDIQ erstattet dem Lieferanten die direkten Kosten, die dem Lieferanten bis zum Erhalt der Stornierungserklärung entstehen.
    3. PREIS, RECHNUNGSTELLUNG UND ZAHLUNG
  1. Der vereinbarte Preis ist ein Fixpreis in der Währung des Staates, in welchem der für die Lieferung bestimmte Standort von MEDIQ sich befindet, und versteht sich ausschließlich MwSt. Rechnungen müssen unter Angabe von Referenznummern an dem angegebenen Standort von MEDIQ vorgelegt werden, müssen mit den Bestellungen übereinstimmen und alle Positionen im Einzelnen angeben und die Positionsnummer(n) angeben. Solange ein Teil dieser Einzelangaben fehlt, ist MEDIQ dazu berechtigt, die betreffende Zahlung zurückzuhalten.
  2. MEDIQ zahlt nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung innerhalb von 60 Tagen nach dem Tag des Zugangs der Rechnung, wenn keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Die vorstehend genannte Frist stellt kein striktes Zahlungsziel dar.
  3. Die Zahlung stellt in keiner Weise den Verzicht auf irgendein Recht, auf die Durchführung der Lieferungen und/oder Rechnungen zurückzukommen, dar. Die Zahlung der Rechnungen des Lieferanten stellt in keiner Weise die Annahme von allgemeinen Bedingungen des Lieferanten, die in den Rechnungen erwähnt oder in Bezug genommen werden, dar.
  4. Falls MEDIQ eine Zahlung nicht bei Fälligkeit leistet, kann der Lieferant weitere Lieferungen nur dann zurückhalten, wenn sein Zahlungsanspruch unbestritten ist oder von einem Gericht rechtskräftig zugesprochen wurde. Der Lieferant hat keinen Anspruch auf irgendwelche Strafen, Zinszahlungen oder sonstige Entschädigung.
  5. MEDIQ ist dazu berechtigt, mit den Forderungen gegen den Lieferanten gegen dessen fällige und zahlbaren Ansprüche aufzurechnen. MEDIQ kann verlangen, dass der Lieferant auf eigene Kosten eine Sicherheit oder Bankbürgschaft liefert, bevor insgesamt oder teilweise eine Vorauszahlung geleistet wird.
    4. GEISTIGE SCHUTZRECHTE UND HANDELSMARKEN
  1. Falls die Lieferung oder die Begleitdokumentation Gegenstand geistiger Schutzrechte sind, erwirbt MEDIQ ein freies Nutzungsrecht durch eine nicht ausschließliche, weltweite und ewig erneuerbare Lizenz. Alle geistigen Schutzrechte, die sich infolge der Durchführung der Lieferung durch den Lieferanten, seine Mitarbeiter oder der Erfüllungsgehilfen des Lieferanten ergeben, verbleiben bei MEDIQ. Der Lieferant ist auf erstes Anfordern von MEDIQ dazu verpflichtet, alles zu tun, was erforderlich ist, um diese Rechte zu erwerben und zu sichern.
  2. Der Lieferant garantiert, dass die Lieferung keine geistigen Schutzrechte Dritter verletzt. Der Lieferant entschädigt MEDIQ für jegliche Ansprüche, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben, einschließlich – jedoch ohne Beschränkung – Gerichtskosten und angemessener Rechtsanwaltsgebühren, welche von einem Dritten wegen (behaupteter) Verletzungen in dieser Hinsicht geltend gemacht werden, und stellt MEDIQ davon frei.
  3. Falls Lieferungen für Waren mit der Handelsmarke von MEDIQ durchgeführt werden, ist der Lieferant dazu berechtigt, die Warenzeichen, Handelsbezeichnungen und Logos von MEDIQ im Zusammenhang mit der Verpackung der Waren nach Maßgabe der Bestimmungen und Anweisungen von MEDIQ zu verwenden. Nach Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung bezüglich der Handelsmarke stellt der Lieferant sofort die Nutzung jeglicher Warenzeichen, Handelsbezeichnungen oder Logos von MEDIQ ein. Außer soweit in diesen Allgemeinen Bedingungen beschrieben, gewährt MEDIQ keine Rechte, Lizenzen oder Beteiligungen an den Patenten, Urheberrechten, Warenzeichen oder Geschäftsgeheimnissen, welche gegenwärtig oder zukünftig MEDIQ gehören oder von MEDIQ verwendet oder in Anspruch genommen werden, und der Lieferant erkennt dies an. Alle geltenden Rechte an solchen Patenten, Urheberrechten, Warenzeichen und Geschäftsgeheimnissen sind und bleiben ausschließliches Eigentum von MEDIQ, ob die Patente, Urheberrechte, Warenzeichen und Geschäftsgeheimnisse nach jeweils geltendem Recht anerkannt oder begründet wurden oder nicht.
    5. VERPACKUNG UND VERSAND
  1. Der Lieferant verpackt die zu liefernde Ware so sparsam, sicher und sorgfältig wie möglich und in der Weise, dass die Lieferung während des Transports und beim Abladen einfach zu handhaben ist. Der Lieferant stellt sicher, dass die Lieferung ihr Ziel in gutem Zustand erreicht. Der Versand auf Paletten erfolgt mit Paletten im Euroformat, sogenannte Europaletten. Um die Wiederverwendung von Verpackungsmaterial möglichst weitgehend zu fördern, ist neutrales Verpackungsmaterial ohne Aufdruck zu verwenden. Die Verpackung muss zur Wiederverwendung oder zum Recycling geeignet sein. Gemäß EU-Verordnung 2000/29/EG müssen Lieferungen aus den Vereinigten Staaten, Kanada, China und Japan, welche hölzernes Verpackungsmaterial (Paletten, Kisten und dergleichen) verwenden, vor der Einfuhr in die Europäische Union desinfiziert werden. Die Lieferungen von Gefahrstoffen müssen den Transportbedingungen in dem ADR (Europäisches übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) oder den IATA-Vorschriften für den Flugverkehr entsprechen und sämtliche erforderlichen Dokumente müssen beigefügt sein; die Verpackung muss mit den richtigen Gefahrwarnungen gekennzeichnet sind. Der Spediteur muss gegebenenfalls eine Transportnotfallkarte mit sich führen. Sonderverpackungsmaterial, welches an den Lieferanten zurückgegeben muss, muss als solches gekennzeichnet sein. Der Lieferant muss beim Versand die Bestellnummer von MEDIQ und die Anzahl der Packungen sowie die richtigen Angaben zum Namen und zur Anschrift für die Lieferung angeben. Die Außenseite der Verpackung muss mit einer Versandliste versehen sein, welche den Inhalt der Lieferung angibt. Unbeschadet des Vorstehenden müssen die Verpackung und die Lieferung allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. MEDIQ kann eine Lieferung zurückweisen, wenn sie nicht diese Anforderungen erfüllt. Jegliche Rückgabe einer Lieferung sowie jegliche Rückgabe von Sonderverpackungsmaterial – gleich aus welchem Grunde – erfolgt auf Kosten des Lieferanten.
    6. LIEFERUNG
  1. Alle Lieferungen erfolgen an dem angegebenen Standort von MEDIQ, soweit nicht anderweitig in der Bestellung bestimmt.
  2. Die Lieferung erfolgt „Delivery Duty Paid“ (frachtfrei) nach Maßgabe der Fassung der Incoterms, welche im Zeitpunkt der Bestellung galt, unbeschadet der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Bedingungen.
  3. Der Liefertermin, die Termine oder Fristen, die vereinbart werden, gelten als Fixtermine, die streng zu beachten sind und für die gesamte Lieferung gelten, einschließlich der dazu gehörenden Dokumentation. Falls Umstände eintreten, welche Grund zu der Annahme geben, dass der vereinbarte Liefertermin, Termine oder Fristen überschritten werden, so muss der Lieferant MEDIQ sofort schriftlich darüber informieren. Falls der Lieferant vereinbarte Liefertermine oder Fristen überschreitet, ist MEDIQ dazu berechtigt, von dem Lieferanten ohne vorheriges Inverzugsetzen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Preises für die Lieferung pro Kalenderwoche oder Teil einer Kalenderwoche der überschreitung zu verlangen, jedoch nicht mehr als insgesamt 5 % des Nettopreises. Diese Vertragsstrafe ist am Tag ihrer Geltendmachung sofort fällig und zahlbar. Die Geltendmachung, der Erhalt oder die Verrechnung dieser Vertragsstrafe lässt das Recht von MEDIQ auf Erfüllung, auf Schadensersatz und zur Kündigung unberührt.
  4. Der Lieferant führt geeignete und richtige Bücher und Aufzeichnungen über die Lieferungen mindestens für die Dauer ihrer Lagerzeit bzw. der Nutzungsdauer der Ware plus ein (1) Jahr, einschließlich – jedoch ohne Beschränkung – Produktionsunterlagen und Losüberwachungsaufzeichnungen.
    7. UNTERSUCHUNGEN
  1. MEDIQ hat das Recht, vor dem Moment der Lieferung bei dem Lieferanten oder seinen Lieferanten und bei Lieferung am vereinbarten Lieferort die Lieferung zu untersuchen oder von Personen, die MEDIQ ernennt, untersuchen zu lassen. Der Lieferant muss dabei im erforderlichen Maße vollständig kooperieren. Der Lieferant kann von den Ergebnissen einer vorherigen Untersuchung keinerlei Rechte ableiten. Alle Kosten bezüglich der Untersuchungen und nochmaligen Untersuchungen gehen zu Lasten des Lieferanten, mit Ausnahme der Kosten für die von MEDIQ benannten Personen.
  2. Falls die Lieferung zurückgewiesen wird, informiert MEDIQ den Lieferanten und MEDIQ kann nach eigener Wahl Ersatz oder Reparatur verlangen oder die Bestellung stornieren oder rückgängig machen, unbeschadet der sonstigen Rechte von MEDIQ.
  3. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten von MEDIQ gemäß §§ 377 und 378 HGB gelten nur in Bezug auf Mängel, die (i) durch eine äußerliche Untersuchung der gelieferten Ware im Rahmen von Stichproben bei der Eingangsuntersuchung oder (ii) aus den Lieferpapieren ersichtlich sind.
    8. üBERGANG DES EIGENTUMS UND DER GEFAHR
  1. Der Versand erfolgt auf Risiko des Lieferanten, bis die Lieferung am vereinbarten Zielort erfolgt und von MEDIQ durch eine dazu befugte Person unter Angabe seines Namens angenommen wird. Das Eigentum an der Lieferung geht spätestens im Zeitpunkt der vorstehend genannten Annahme auf MEDIQ über.
    9. GARANTIE
  1. Der Lieferant garantiert, dass die Lieferung: - von guter Qualität und mängelfrei ist und, im Falle der Erbringung von Leistungen, dass diese durch sachkundiges Personal unter Verwendung neuer Materialien erbracht werden; - vollständig dem Vertrag oder der Bestellung, den Vorgaben und den angemessenen Erwartungen von MEDIQ hinsichtlich der Eigenschaften, der Qualität und der Zuverlässigkeit der Lieferung entsprechen; - für den Zweck, für den die Lieferung (i) ihrer Art nach für den Lieferanten erkennbar oder (ii) gemäß Bestellung gedacht ist, geeignet ist; und - allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht, einschließlich jeglicher Exportlizenzen, die für die Ausfuhr der Liefersachen erforderlich sind.
  2. Falls in dem Vertrag oder in der Bestellung auf technische, Sicherheits-, Qualitäts- oder sonstige Vorschriften und Dokumente Bezug genommen wird, welche nicht dem Vertrag oder der Bestellung beigefügt sind, gelten diese als dem Lieferanten bekannt, es sei denn, er informiert MEDIQ sofort schriftlich über das Gegenteil. MEDIQ informiert sodann den Lieferanten weiter über diese Vorschriften und Dokumente.
  3. Der Lieferant muss auf eigene Rechnung die rechtzeitige Erlangung der Erlaubnisse, Genehmigungen oder Lizenzen, die für die Durchführung der Lieferung und für die Erfüllung der dafür geltenden Bedingungen benötigt werden, sicherstellen.
  4. Falls die Lieferung nicht mit den Bestimmungen in diesen Allgemeinen Bedingungen übereinzustimmen scheint, muss der Lieferant auf eigene Rechnung, auf erstes Anfordern und nach Ermessen von MEDIQ die Lieferung innerhalb von zwei (2) Wochen unbeschadet der sonstigen Rechte von MEDIQ austauschen, reparieren oder wiederholen. Wenn der Lieferant in Verzug mit der Erfüllung seiner Garantieverpflichtungen bleibt, hat MEDIQ das Recht, die Lieferung auf Kosten des Lieferanten mit oder ohne Hilfe Dritter austauschen, reparieren oder wiederholen zu lassen. MEDIQ informiert den Lieferanten über die Ausübung dieses Rechts mit möglichst großer Vorankündigungsfrist. Die in diesen Allgemeinen Bedingungen beschriebene Garantie gilt auch für die ausgetauschten, reparierten oder wiederholten Teile einer Lieferung.
  5. Jegliche Mängelanzeige gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie weniger als 15 Tage ab dem Tag der Entdeckung des Mangels gemacht wird.
  6. Der Lieferant muss zu jeder Zeit MEDIQ gegen alle und jegliche Ansprüche, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben einschließlich – jedoch ohne Beschränkung – Gerichtskosten und angemessener Rechtsanwaltsgebühren im Zusammenhang mit einem Anspruch eines Dritten verteidigen und dafür entschädigen und davon freistellen, ungeachtet des Grundes für den Anspruch, soweit sich dies aus der Nutzung einer Lieferung oder der Verletzung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen oder einer Bestellung oder eines Vertrages ergibt, außer soweit durch (i) Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von MEDIQ oder (ii) eine Verletzung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen durch MEDIQ verursacht.
    10. üBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN
  1. Der Lieferant darf keinen Dritten als Subunternehmer mit der Lieferung oder Teilen beauftragen und wird die Rechte und Pflichten, die er kraft des Vertrages erwirbt, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MEDIQ insgesamt oder teilweise auf Dritte übertragen.
    11. VERTRAULICHKEIT
  1. Der Lieferant darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MEDIQ keine vertraulichen Informationen gegenüber irgendjemandem offenlegen oder diese nutzen, wobei dies Informationen bezeichnet, welche: (i) die Lieferungen betreffen, (ii) schriftlich als „vertraulich“ gekennzeichnet sind, (ii) mündlich übergeben und als vertraulich bezeichnet werden und die Vertraulichkeit innerhalb von dreißig (30) Tagen schriftlich bestätigt wird, und (iii) in jedem Fall, in welchem von dem Lieferant angemessenerweise erwartet werden kann, dass er die Information als vertraulich einschätzt. Dies gilt für Informationen, welche dem Lieferanten von MEDIQ geliefert werden oder von dem Lieferanten aus Informationen, die von MEDIQ im Rahmen der Erfüllung der Verpflichtungen geliefert werden, ersichtlich sind, wobei solche Informationen nicht als vertraulich gelten, wenn die Information (i) vor Offenlegung öffentlich bekannt ist oder dem Lieferanten bekannt ist, (ii) nach Offenlegung ohne Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung öffentlich bekannt wird, (iii) dem Lieferanten aus einer anderen Quelle als MEDIQ ohne Verletzung einer Verpflichtung dieser vertraulichen Behandlung dieser Information durch die Quelle bekannt wird oder (iv) die Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist, vorausgesetzt dass die Offenlegung mit jeglichem verfügbaren Schutz gegen weitere Offenlegung erfolgt.
    12. ALLGEMEINE FREISTELLUNG
  1. Der Lieferant verteidigt zu jeder Zeit MEDIQ gegen alle und jegliche Schadensersatzansprüche, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben einschließlich – jedoch ohne Beschränkung – Gerichtskosten und angemessener Anwaltsgebühren und entschädigt und stellt MEDIQ davon frei, soweit sie sich unmittelbar oder mittelbar aus einer Verletzung dieser Allgemeinen Bedingungen oder einer Bestellung oder eines Vertrages durch den Lieferanten oder aus fahrlässigem Handeln oder Unterlassen des Lieferanten ergeben, außer soweit durch (i) Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von MEDIQ oder (ii) eine Verletzung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen durch MEDIQ verursacht.
    13. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
  1. Alle Lieferungen unterliegen dem Recht des Staates, in welchem der für die Lieferung angegebene Standort von MEDIQ sich befindet. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten zwischen MEDIQ und dem Lieferanten, die sich ergeben und nicht durch Beratungen miteinander gelöst werden können, ist nur das zuständige Gericht in dem Bezirk, in dem der für die Lieferung angegebene Standort von MEDIQ sich befindet, zuständig. Retourenregelung 1. Grundsätzliches Die Rücknahme oder der Umtausch ordnungsgemäß gelieferter Ware erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung. Bei unaufgefordert zurückgesandter Ware behalten wir uns die ersatzlose Vernichtung vor. Die Ware muss von eu-medical GmbH bezogen worden sein, seit der Lieferung ord¬nungsgemäß gelagert und gehandhabt worden sein und darf den Verantwortungsbereich des Kunden, d.h. i.a. die Apotheke, nicht verlassen haben.
  2. Mindesthaltbarkeit Artikel, deren Restlaufzeit weniger als sechs Monate beträgt, können gegebenenfalls nur mit Abschlägen auf den ursprünglichen Lieferpreis zurückgenommen werden. Die Höhe des Abschlags beträgt mindestens 10% bei weniger als sechs Monaten und mindestens 20% bei weniger als drei Monaten Restlaufzeit.
  3. Sonderangebotsware Ware, die wegen kurzer Restlaufzeit zu besonderen Konditionen geliefert wurde, kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.
  4. Abverkaufsware Artikel, die in der Lauer-Taxe als AV gekennzeichnet sind, können weiterhin abgegeben werden. Eine Rück¬nahme ist nicht vorgesehen.
  5. Versand Der Rückversand einer abgesprochenen Retoure hat zusammen mit dem Retourenformular (erhältlich von unserer Auftragsannahme oder auf unserer Website) in einem stabilen Versandkarton (keine Papiertasche) zu erfolgen. Kühlartikel müssen in einer Styroporbox, mit einer ausreichenden Anzahl Kühlakkus versehen und per Express (maximal einen Tag Laufzeit) zurückgesandt werden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde, es sei denn, die Retoure ist von eu-medical GmbH zu verantworten. In einem solchen Fall erstatten wir die Portokosten oder beauftragen unser Logistikunternehmen mit der Abholung. Nicht frankierte oder zu niedrig frankierte Sendungen können nicht angenommen werden.
  6. Gutschrift Eine abgesprochene Retoure wird gutgeschrieben, wenn die Ware unbeschädigt und nicht mit Preisaufkle¬bern versehen ist, die Restlaufzeit noch mindestens sechs Monate beträgt, die Packung vollständig ist und nicht verschiedene Chargen enthält, es sich nicht um Fremdware handelt und die Ware verkehrsfähig ist. Die Gutschrift erfolgt auf der Basis des nach Abzug eventueller Rabatte und Skonti tatsächlich gezahlten Kaufpreises.
  7. Rückrufe Artikel, die von einem Rückruf betroffen sind, werden als Retoure angenommen und zu 100% gutgeschrieben. Dazu muß die Ware schnellstmöglich, spätestens aber vierzehn Tage nach Erhalt der Rückrufnachricht, und vollständig an uns zurückgeschickt werden.
  8. Verfallene Ware Bereits verfallene Ware kann nicht gutgeschrieben werden. Falls eine Rücksendung vereinbart wurde, wird die Ware ordnungsgemäß vernichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde eine Vernichtungserklärung.
  9. Anschrift und Kontakt Die Rücksendungen erfolgen an eu-medical GmbH, Bärensteiner Straße 27-29, 01277 Dresden. Rücksendungen vereinbaren Sie bitte unter 0351/4702560.